Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten – Ausnahmen für Bau

Der Gesetzgeber hebt die Grenze für die Pflichtbestellung von Sicherheitsbeauftragten an. Für viele Betriebe der Bauwirtschaft dürfte jedoch eine Ausnahme greifen – wegen der besonderen Risiken auf Baustellen.

Ein Sicherheitsbeauftragter war bislang Pflicht ab 20 Beschäftigten. Diese Grenze richtet sich nun nicht mehr allein nach Unternehmensgröße. Sondern auch an die konkreten Arbeitsbedingungen. - © Ron - stock.adobe.com

Der Deutsche Bundestag hat neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Betriebe müssen Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Beschäftigten verpflichtend bestellen – bisher lag die Grenze bei mehr als 20 Beschäftigten. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern fällt die pauschale Pflicht weg.

Besondere Risiken senken die Schwelle

Bestehen in einem Betrieb besondere Risiken für Leben und Gesundheit, gilt die Pflicht allerdings schon ab mehr als 20 Beschäftigten. Die Bestellung richtet sich damit nicht mehr allein nach der Unternehmensgröße, sondern vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen.

Baubranche sieht Sicherheitsniveau gewahrt

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bewerten die Neuregelung positiv. Aus ihrer Sicht bleibt das Sicherheitsniveau in der Bauwirtschaft erhalten.

Die BG BAU hatte sich gemeinsam mit den Sozialpartnern in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. In ihrer Stellungnahme „Sicherheitsbeauftragte: Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Bauwirtschaft betonen die Beteiligten, dass starre Schwellenwerte den komplexen und sich ständig ändernden Arbeitsbedingungen auf dem Bau nicht gerecht werden. Eine flexible, an konkreten Gefährdungen orientierte Organisation des Arbeitsschutzes sei entscheidend. Der Gesetzgeber hat diese Vorschläge in die Neuregelung übernommen.

Viele Baubetriebe brauchen weiterhin Sicherheitsbeauftragte

Wegen der besonderen Arbeitsbedingungen auf Baustellen dürften in der Bauwirtschaft viele Betriebe auch unterhalb der 50-Beschäftigten-Schwelle weiterhin Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer beim Arbeitsschutz unterstützen – etwa indem sie Gefährdungen frühzeitig erkennen und sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag ansprechen.

Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen zu beurteilen und zu entscheiden, wann Sicherheitsbeauftragte nötig sind und wie sie sinnvoll eingesetzt werden. Maßgeblich bleiben die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung und die konkreten Bedingungen im jeweiligen Betrieb.

Warum Sicherheitsbeauftragte auf dem Bau so wichtig sind

Auf Baustellen ändern sich Arbeitsabläufe und Einsatzbedingungen häufig. Tätigkeiten in schwierigem Gelände oder großer Höhe, der Umgang mit schweren Maschinen und wechselnde Witterung können besondere Risiken verursachen. Sicherheitsbeauftragte helfen dabei, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Gerade in kleineren Baubetrieben kann ihre Bestellung erforderlich sein – besonders dann, wenn die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber nicht selbst vor Ort arbeitet. Bislang waren Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zur Bestellung verpflichtet. Anzahl und Einsatz der Sicherheitsbeauftragten richteten sich aber auch schon nach der bisherigen Regelung nach der Gefährdungssituation im Betrieb. fre